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Meldungen 2002 - 2004
Entschädigungsfonds
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ENTSCHÄDIGUNGSFONDS

 

16. September 2002

Hochwasser-Soforthilfe
für nach dem Opferfürsorgegesetz anspruchsberechtigte Personen

In der Sitzung der Opferfürsorgekommission vom 16. September 2002 wurde beschlossen, den nach dem Opferfürsorgegesetz anspruchsberechtigten Personen,ohne Rücksicht auf deren Einkommen,bei nachzuweisendem Schaden eine Sonderaushilfe in der Höhe von EUR 1000,-- als Soforthilfe zu gewähren. Unter den gleichen Voraussetzungen können für diesen Zweck zinsenfreie Darlehen bewilligt werden.
Anträge sind mit den entsprechenden Nachweisen direkt an das

Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen,
Opferfürsorge-Ausgleichsfonds,
1010 Wien, Stubenring 1,

zu richten.

 

bis 31. Dezember 2003

Seit 8. März 2001 existiert eine Homepage des "Österreichischen Versöhnungsfonds" auf der u. a. Informationen zu den Rechtstexten, zur Antragstellung und über Kontakte zum Fonds angeführt sind.
Die Antragsfrist endete mit 31. Dezember 2003
Das Büro des Österreichischen Versöhnungsfonds, in Wien 1., Rotenturmstraße 16 - 18, kann von Montag bis Freitag, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr direkt kontaktiert werden. Tel.Nr. ++43 1 513 60 16

 

bis 31. Dezember 2001

Achtung! Die Antragsfrist wurde verlängert und endet nunmehr am 31.12.2001!

Achtung!! Wichtig!!
Anträge an die deutsche Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" stellen!

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Achtung! Neue Möglichkeiten der NS-Entschädigung

Da nunmehr auch Anträge auf Ausgleich von Vermögensschäden an die Internationale Organisation für Migration gerichtet werden können, und Ansprüche auf Entschädigung für unbezahlte, eingezogene oder nicht auf andere Art ausgeglichene Versicherungspolicen gegenüber deutschen Versicherungen an die International Commission on Holocaust Era Insurance Claims gestellt werden können, empfehlen wir allen Personen die glauben anspruchsberechtigt zu sein, sich um Auskunft an folgende Adresse zu wenden:

Internationale Organisation für Migration (IOM)
Nibelungengasse 13/4
1010 Wien
Telefon: 585 33 22 - 11, oder 0664 383 56 63

Antragsfrist ist der 11. August 2001 (Datum des Poststempels)

 

12. August 2000

Zwangsarbeiterentschädigung durch die deutsche Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
(Presseaussendung der IOM Internationale Organisation für Migration)

Mit dem Inkrafttreten des bundesdeutschen Gesetzes zur Errichtung der deutschen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" am 12. August 2000 sind ehemalige Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus berechtigt, eine finanzielle Entschädigung zu beantragen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) ist zuständig für solche Zwangsarbeiter, die nicht-jüdischer Abstammung sind und überwiegend außerhalb des Gebietes der heutigen Republik Österreich oder aber in einem Konzentrationslager (auch innerhalb des Gebietes der heutigen Republik Österreich) Zwangsarbeit geleistet haben. Weiter lesen ...

 

07. Juli 2000

Informationen über geplante Leistungen für in Österreich geleistete NS-Zwangsarbeit
Das Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfondsgesetz), in welchem, auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände und Widerstandskämpfer Österreichs, auch Österreicher, welche Zwangsarbeit in Österreich geleistet haben, Berücksichtigung finden, wurde am 7. Juli 2000 im Nationalrat einstimmig beschlossen.

§ 17 dieses Bundesgesetzes lautet:

"§17. (Verfassungsbestimmung). Dieses Bundesgesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, dass die in § 6 erwähnten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung stehen und die Abkommen mit den Staaten, in denen Partnerorganisationen gemäß § 7 Abs. 4 eingerichtet sind sowie mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet sind. Die Bundesregierung gibt den Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt I bekannt."

Über Initiative der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände und Widerstandskämpfer Österreichs wird ein Vertreter dieser Arbeitsgemeinschaft (§12 Abs.1 Ziff.7 des Bundesgesetzes) dem obersten Organ des Fonds, dem Kuratorium, angehören. Der Bund Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer und Opfer des Faschismus, der dieser Arbeitsgemeinschaft angehört, wird, zum gegebenen Zeitpunkt, über das Inkrafttreten des Bundesgesetzes informieren.

 

1995, 1998, 1999, 2001

Der Nationalfonds der Republik Österreich
Die Beschreibung der Aufgaben des Nationalfonds und die Gesetzestexte zum

  • Entschädigungsfondsgesetz sowie Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetztes (NR: GP XXI AB476 S.55, BR: AB 6301 S 672.). Entschädigungsfondsgesetz im Originaltext...
  • Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (NR: GP XXI IA 350/A AB 475 S. 55. BR: AB6300 S.672). Änderung im Originaltext...
  • Kundmachung: Inkrafttreten des § 2b des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. §2b im Originaltext...
  • Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich, zu den
  • Novellen 1998 und 1999, zum
  • Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (Achtung: Ende der Antragsfrist 22. Februar 2002 !!!), sowie zum
  • Bundesgesetz über Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus

sind auf der Homepage des Nationalfonds der Republik Österreich publiziert und können dort nachgelesen werden.

 

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